Zu einer der wichtigsten Gewerbeversicherungen zählt die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung. Ansprüche von Dritten wie Schadensersatz oder auch Entschädigungen werden mit dieser Versicherung für das eigene Unternehmen abgedeckt. Bei sogenannten schweren Risiken, kann von mehreren Versicherungsgesellschaften ein Versicherungspool oder Konsortium gebildet werden. Dabei beteiligen sich mehrere Versicherer anteilig (festgelegt in Prozent) an einem einzelnen Versicherungsvertrag (offene Mitversicherung). Es besteht Anspruch auf die Versicherungsprämie nur gemäß dem gezeichneten Anteil, gleichzeitig müssen sich die Versicherer auch an Schadenzahlungen nur mit dem vorher festgelegten Prozentsatz beteiligen.
Der Versicherer mit der höchsten Beteiligungsquote wird als Führender Versicherer oder Konsortialführer bezeichnet. Dieser ist Hauptansprechpartner für den Versicherungsnehmer und übernimmt beispielsweise die Schadenabwicklung. Die weiteren beteiligten Versicherer sind in der Regel nur bei deckungserheblichen Angelegenheiten mit zu benachrichtigen (z. B. bei der Erhöhung der Versicherungssumme). Häufig vereinbaren die Parteien zudem, dass Klagen des Versicherungsnehmers auf Versicherungsleistung nur gegenüber dem führenden Versicherer zu erheben sind. Gerichtliche Entscheidungen haben dann auch gegenüber den mitbeteiligten Versicherern Wirksamkeit.








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